Im Herbst 2022 wurde mir nach erfolgreicher Überprüfung vom Gesundheitsreferat München die allgemeine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erteilt. Seit Anfang 2023 bin ich Mitglied im Fachverband Deutscher Heilpraktiker.
Fokus:
Mein Fokus liegt auf ganzheitlicher körperlicher und seelischer Arbeit.
Ich biete an:
Manuelle Verfahren:
- Kraniosakrale Osteopathie
- Dorn-Breuß Massage und Haltungskorrektur
- Unterschiedliche Techniken zur Arbeit mit Meridianen
Kinesiologische Methoden:
- Touch for Health Kinesiologie
- BrainGym Kinesiologie
- Edu-K Kinesiologie
- Muskeltests zu Unverträglichkeiten, Themen oder Ereignissen
Bewegungs-, Entspannungs-, Achtsamkeits- und Meditationstraining
- Tai Chi
- Tai Chi Push Hands
- Qi Gong
- Meditation
- Arbeit mit Körper und Atem
Energetische Arbeit
- Reiki
- Chakren-Arbeit
- Qi Gong / Tai Chi
- Energetische Aspekte anderer Verfahren (Kinesiologie, Kraniosakralen Therapie, TCM, Heilsteine ...)
Begleitendende und unterstützende Heilpflanzenkunde
Coaching und Beratung in Lebensfragen und Belastungssituationen
Keine Infektionskrankheiten:
Aufgrund meiner fachlichen Ausrichtung behandle ich keine akuten Infektionskrankheiten. Bitte suchen sie mit Fieber, Husten und anderen Erkältungssymptomen, aber auch mit akuten Durchfällen einen Arzt oder anderen Heilpraktiker auf.
Bei ärztlich abgeklärten, nicht mehr ansteckenden Infektionen oder einer allgemeinen Infektanfälligkeit unterstütze ich sie gerne nach den Möglichkeiten meiner Verfahren und im gesetzlichen Rahmen (Infektionsschutzgesetz). Bitte informieren Sie mich im Vorfeld über bekannte Infektionen.
Kosten:
Ich rechne meine Leistungen nach Zeiteinheiten und Materialkosten ab. Einen ersten Überblick erhalten Sie in meinen AGB.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Für
Patienten privater Kassen gebe ich auf der Rechnung gerne, so weit
möglich, abrechenbare Posten nach GebüH (Gebührenordnung für
Heilpraktiker) an. Sollten diese Posten die entstandene Gebühr nach
Zeiteinheit und Material nicht vollständig abdecken, so führe ich den
Restbetrag als Extraposten auf. Dieses Vorgehen ist notwendig, da die
GebüH eine leider veraltete Gebührenordnung ist (1985/86 mit Übertragung
in Euro in 2002), die weder neuere Verfahren berücksichtigt, noch der
Teuerung der letzten Jahre gerecht wird. Ich bemühe mich Ihnen dennoch
eine bestmögliche Abrechnung mit Ihrer Kasse oder Versicherung zu
ermöglichen.
Zahlungspflichtig ist jedoch immer der vollständige Betrag unabhängig von der Höhe einer möglichen Erstattung. Der Grund ist, dass Heilpraktikerkosten nicht Teil des gesetzlichen Gesundheitssystems sind. Für die Abrechnung sind Sie mein Vertragspartner und nicht Ihre Kasse oder Versicherung.